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   BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79   

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https://dejure.org/1979,1389
BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79 (https://dejure.org/1979,1389)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1979 - 4 StR 472/79 (https://dejure.org/1979,1389)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1979 - 4 StR 472/79 (https://dejure.org/1979,1389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Steuerhehlerei und versuchten Diebstahls - Mögliche Aufhebung der Steuerungsfähigkeit infolge Intoxikationspsychose - Anforderungen für die Bereicherungsabsicht für den illegalen Erwerb von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Betäubungsmittel - unerlaubter Erwerb; Steuerhehlerei - Bereicherungsabsicht

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79
    Der Angeklagte hat damit den Geschehensablauf verantwortlich in Gang gesetzt, denn er hat - davon geht das Landgericht ersichtlich aus -, als er in verantwortlichem Zustand den Entschluß faßte, wieder Heroin zu konsumieren und ihn in die Tat umsetzte, zumindest billigend in Kauf genommen, daß er den Tatbestand des unerlaubten Erwerbs dieses Betäubungsmittels nunmehr fortlaufend erfüllen werde (actio libera in causa, vgl. BGHSt 21, 381, 382 [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67]/383 m.w. Nachw.).
  • BGH, 24.04.1979 - 1 StR 98/79

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Tatmehrheit oder fortgesetzte Tat -

    Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79
    Eine solche ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern dabei auch ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79 - Beschlüsse vom 12. Juli 1979-4 StR 347/79 - und vom 19. Juli 1979 - 4 StR 378/79).
  • BGH, 19.05.1978 - 4 StR 134/78

    Tateinheit zwischen dem unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln und dem

    Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79
    Es kann offenbleiben, ob die Feststellungen überhaupt die objektiven Voraussetzungen des § 374 AO ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 - und vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78).
  • BGH, 13.10.1978 - 2 StR 480/78

    Geeignete Vortaten der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei - Subsidiarität des

    Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79
    Es kann offenbleiben, ob die Feststellungen überhaupt die objektiven Voraussetzungen des § 374 AO ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 - und vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 347/79

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht bei der

    Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79
    Eine solche ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern dabei auch ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79 - Beschlüsse vom 12. Juli 1979-4 StR 347/79 - und vom 19. Juli 1979 - 4 StR 378/79).
  • BGH, 19.07.1979 - 4 StR 378/79

    Nichtvorliegen ausreichender Feststellungen zum Schuldumfang im Urteil -

    Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79
    Eine solche ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern dabei auch ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79 - Beschlüsse vom 12. Juli 1979-4 StR 347/79 - und vom 19. Juli 1979 - 4 StR 378/79).
  • BGH, 09.12.1980 - 1 StR 583/80

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt -

    Auch wenn er sich über den "Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten" (vgl. § 246 a StPO) geäußert haben sollte, wäre es Sache des Tatrichters gewesen, zu den Darlegungen des Sachverständigen Stellung zu nehmen oder wenigstens die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen, von denen der Sachverständige ausgegangen ist, und seine Folgerungen mitzuteilen (BGHSt 7, 238, 239; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315; 21, 62, 63; BGH, Urt. vom 20. September 1979 - 4 StR 472/79 - bei Holtz MDR 1980, 104).
  • BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79

    Gefährliche Körperverletzung - Ablehnung des Antrags auf Zuziehung eines

    Die Wiedergabe der wesentlichen Darlegungen eines Sachverständigen ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn das Gericht in einer Frage, in welcher es dessen Rat für notwendig gehalten hat, im Widerspruch zu seinem Gutachten entscheidet (vgl. BGH GA 1977, 255 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 20. September 1979 - 4 StR 472/79), oder wenn es sich dem Ergebnis der Beurteilung des Sachverständigen ohne die Angabe eigener Erwägungen anschließt (vgl. BGHSt 12, 311, 314/315).
  • BGH, 27.03.1980 - 4 StR 57/80

    Vorliegen der Voraussetzungen der Steuerhehlerei - Verhältnis von § 374

    Das gilt aber nicht für die erste Alternative des § 374 Abs. 1 AO (Hinterziehung von Verbrauchssteuern oder Zoll als Vortat); dieser Tatbestand kommt bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vielmehr regelmäßig zur Anwendung, soweit die Betäubungsmittel nicht zum Eigenverbrauch erworben worden sind (vgl. BGH, Beschluß vom 19. September 1979 - 4 StR 472/79 - undUrteil vom 20. September 1979 - 4 StR 474/79; Schmidt in MDR 1978 S. 5, 6; Meyer in Erbs/Kohlhaas, § 374 AO Anm. 3 a, c; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 2. Aufl., § 374 AO Rdn. 4, 6).
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